Warum sollte ich meinen Vierbeiner chippen lassen? Welche Vorteile sind damit verbunden? Gibt es eine Pflicht zum Chippen? Wie funktioniert der Eingriff beim Tierarzt? All diese Fragen klären wir in folgendem Artikel.
Warum man sein Haustier chippen lassen sollte
Es gibt viele Gründe sein Tier chippen zu lassen. Eine wichtige Motivation für viele Haustierbesitzer ist die Möglichkeit, verschwundene Tiere mithilfe des Chips schnell zu identifizieren und dem jeweiligen Halter zuzuordnen. Jeder kennt das Szenario: Beim Spaziergang im Wald erschreckt sich der geliebte Vierbeiner, reißt sich los und verschwindet im Gestrüpp. Auch Freiläufer-Katzen verirren sich gerne einmal auf ihren Streifzügen, oft nach dem Umzug in ein neues Heim. Wird das Tier nun gefunden und in ein Tierheim gebracht, kann das Tier im ersten Schritt mithilfe eines Tierchip-Lesegerätes gescannt werden. Verfügt das Tier über einen Chip, kann der Halter meist problemlos über die gängigen Tierregister ermittelt werden. Auch Polizei und Feuerwehr verfügen immer häufiger über Tierchipleser, um aufgefundene Tiere identifizieren zu können.
Für Freigänger Katzen bietet ein Chip viele Vorteile. So können gechippte Fellnasen Katzenklappen mit eingebautem Chipleser nutzen. Diese fördern den selbständigen Charakter der Katzen und erleichtern das gemeinsame Zusammenleben mit der Katze. Ein weiteres Plus des Chips gegenüber der Verwendung eines klassischen Halsbandes mit Kennzeichnung liegt auf der Hand: Halsbänder bergen immer die Gefahr, dass sich dieses auf nächtlichen Streifzügen löst und verlorengeht. Auch kann die Katze im Gestrüpp hängenbleiben.
Auch bei Diebstahl des Haustiers kann ein Chip von großem Nutzen sein. Wird der Dieb ausfindig gemacht, kann der Halter anhand der Identifikationsnummer im Chip zweifelsfrei nachweisen, dass das Tier ihm gehört. Ein Chip bietet hier weitaus größere Sicherheit als ein einfaches Halsband mit Anschrift – dieses kann verloren gehen oder entfernt werden.
Zu guter Letzt gibt es gerade für Hunde in manchen Bundesländern mittlerweile eine Pflicht zur Kennzeichnung. Die Gesetzeslage ist hier unterschiedlich. Weiter unten im Artikel geben wir Ihnen eine Übersicht für jedes Bundesland.
Wie wird der Chip eingesetzt?
Der Chip wird im Rahmen eines kurzen, standardisierten Eingriffs beim Tierarzt eingesetzt. Der Vorgang dauert nicht lange und ist für ihr Haustier schmerzfrei. Der Veterinär implantiert den Chip ohne Betäubung und innerhalb von wenigen Sekunden meist links vom Nacken oder zwischen die Schulterblätter. Die Position des Chips hält sich an internationale Vorgaben, was ein Scannen des Tieres ungemein erleichtert. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es nach dem Einsetzen des Chips zu Komplikationen kommt. In aller Regel vertragen sich die von einer Glashülle umgebenen Chips sehr gut mit dem Körpergewebe, Reizungen oder Unverträglichkeiten sind selten. Das Tier spürt den Mikrochip von der Größe eines Reiskorns nicht.
Die Preise für den Eingriff variieren meist zwischen sechs und zehn Euro. Hinzu kommt der Chip – hier ist je nach Modell mit Kosten zwischen 30 und 50 Euro zu rechnen. Mikrochips halten im Allgemeinen ein (Tier)Leben lang.
Verschiedene Regeln in den Bundesländern
Zwar gibt es (noch) keine generelle Pflicht zur Kennzeichnung in Deutschland, allerdings müssen manche Haustiere - vor allem Hunde - gechippt und registriert werden. Leider herrscht in Deutschland keine einheitliche Gesetzeslage, die Vorschriften zum Chippen von Hunden werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Welche Regeln für welches Bundesland gelten, zeigen wir in der unten stehenden Übersicht:
Baden-Württemberg
Bei den meisten Hundearten reicht die Tätowierung als Kennzeichnung. Nur als gefährlich geltende Hunderassen müssen gechippt werden. Bevor man den Hund mit einem Tierchip versieht, sollte man die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes beantragt und erhalten haben.
Bayern
In Bayern gibt es keine Pflicht für den Hundechip. Hunde müssen nur durch eine Tätowierung gekennzeichnet werden.
Berlin
Berlin verpflichtet ausnahmslos Halter aller Hunderassen zum Implantieren eines Tierchips.
Brandenburg
Brandenburg verfügt über eine Regelung, die auch die Größe und das Gewicht des Hundes mit einbezieht. Beträgt die Höhe des Übergangs vom Hals zum Rücken mehr als 40 Zentimeter oder wiegt der Hund mehr als 20 Kilogramm, muss dieser gechippt werden. Auch wenn der Hund als gefährlich eingestuft wurde, muss er einen Chip tragen. Kleine, ungefährliche Hunde hingegen brauchen keinen Mikrochip.
Bremen
In Bremen müssen nur Halter von gefährlichen Hunden ihr Tier chippen lassen.
Hamburg
Hier besteht die Pflicht zum Chippen, sobald der Hund den dritten Lebensmonat erreicht hat.
Hessen
In Hessen müssen alle Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, von einem Tierarzt gechippt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Eine Pflicht zum Tierchip besteht nur für als gefährlich eingestufte Hundearten. Die Besonderheit: Der Mikrochip muss nicht zwingend von einem Tierarzt eingesetzt werden. Anstelle eines Chips kann der Hund auch mit einer Zuchtregisternummer in Form eines Tattoos gekennzeichnet werden.
Niedersachsen
Alle Hunde im Alter von mehr als sechs Monaten müssen mit einem Mikrochip gechippt werden. Ältere Kennzeichnungen können anerkannt werden, wenn der Halter ein passendes Lesegerät vorweisen kann.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist die Regelung wie in Brandenburg zweigeteilt. Alle Hunderassen, die als gefährlich gelten, müssen mit einem Chip versehen werden. Darüber hinaus müssen die Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind, mit einem Tierchip versehen sein.
Rheinland-Pfalz
Sofern der Hund laut Landeshundegesetz als gefährlich gilt, muss der Halter ihn chippen lassen.
Saarland
Auch im Saarland müssen alle Hunde, die einer gefährlichen Hunderasse zuzuordnen sind, mit einem Chip versehen werden.
Sachsen
Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem es derzeit keine Pflicht zum Kennzeichnen von Hunden gibt.
Sachsen-Anhalt
Hier müssen alle Hunde, die das Alter von sechs Monaten überschritten haben, oder einer der gefährlichen Hunderassen angehören, mit einem Mikrochip versehen sein.
Schleswig-Holstein
In diesem Bundesland müssen alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat einen Chip erhalten. Das Gesetz empfiehlt, dies von einem Tierarzt durchführen zu lassen.
Thüringen
In Thüringen muss jeder Hund einen Chip erhalten. Der Chip muss von einem Tierarzt eingesetzt werden.
Wichtiger Hinweis
Regeln können sich ändern. Die Übersicht bildet die aktuelle Rechtslage ab. Bitte informieren Sie sich im Zweifel immer bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt.
Der zweite Schritt – Registrierung im Internet
Die bloße Implantierung des Chips reicht nicht, um ihren geliebten Vierbeiner im Verlustfall identifizieren zu können. Hierzu müssen Sie die 15-stellige Identifikationsnummer Ihres Haustieres bei einer der drei großen Organisationen in Deutschland registrieren. Zusätzlich zu der Identifikationsnummer werden in diesen Datenbanken auch der Name und die Anschrift des Halters hinterlegt. Kontaktdaten wie z.B. die Telefonnummer können ebenfalls eingetragen werden. Dies garantiert im Fall eines Fundes die schnelle und reibungslose Kontaktaufnahme.
Die großen Register in Deutschland
In Deutschland können Halter ihre Haustiere bei drei großen Datenbanken registrieren lassen: TASSO e.V., FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes und IFTA. Die Registrierung bei Tasso und Findefix ist kostenlos, bei der IFTA muss eine kleine Gebühr gezahlt werden.
Falls bei der Registrierung Fragen aufkommen, steht ihnen ihr Tierarzt sicher gerne beratend zur Seite.
TASSO e.V.
TASSO setzt sich mit etwa 100 Mitarbeitern für den Tierschutz ein und bemüht sich, entlaufene Tiere zu identifizieren und so schnell wie möglich zu ihren Haltern zurückzubringen. Eine Notrufzentrale ist das ganze Jahr über rund um die Uhr erreichbar. Neben der Hilfe für verloren gegangene Tiere, engagiert sich TASSO auch in zahlreichen Tierschutzprojekten.
Internetadresse: www.tasso.net
FINDEFIX
Seit fast 40 Jahren befasst sich FINDEFIX mit der Registrierung und Rückvermittlung von Haustieren. FINDEFIX ist die älteste Tierdatenbank in Deutschland und gehört zum Deutschen Tierschutzbund. Zudem steht FINDEFIX mit weltweiten Datenbanken im Austausch, sodass die Organisation auch im Ausland helfen kann. Mittlerweile gehören zum Deutschen Tierschutzbund mit seinen mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik 16 Landesverbände sowie mehr als 740 Tierschutzvereine mit rund 550 vereinseigenen Tierheimen. Somit ist der Deutsche Tierschutzbund e. V. Europas größte Tier- und Naturschutz-Dachorganisation. Die Organisation steht jedem Haustierhalter mit Rat und Tat zur Seite, wenn das Tier einmal verloren gehen sollte.
Internetadresse: www.findefix.com
IFTA
Die Internationale Zentrale Tierregistrierung wurde durch den Bundesverband Praktischer Tierärzte zusammen mit dem Institut für Tiergesundheit und Agrarökologie AG gegründet. Die Organisation hat die Transpondertechnologie entscheidend vorangebracht. Die IFTA verfügt über weltweit mehr als 60 Millionen Daten zu Haustieren aus verschiedenen Ländern. Halter von Haustieren können die Daten ihres Vierbeiners ganz einfach online in der Datenbank hinterlegen. Die Gebühr für eine Registrierung in Deutschland beträgt aktuell 29,90€
Internetadresse: www.tierregistrierung.de
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